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   OLG Dresden, 22.01.2008 - 20 U 821/07   

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https://dejure.org/2008,7783
OLG Dresden, 22.01.2008 - 20 U 821/07 (https://dejure.org/2008,7783)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22.01.2008 - 20 U 821/07 (https://dejure.org/2008,7783)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 20 U 821/07 (https://dejure.org/2008,7783)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Informationspflichten des Ausschreibenden in einem Vergabeverfahren; Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Vergabeverfahren; Pflichtwidriges Verhalten im Zuge einer Vergabe; Notwendigkeit der Inkenntnissetzung über eine vom Mitbewerber erhobene ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 107 Abs. 3; ; GWB § 115 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 107 Abs. 3; GWB § 115 Abs. 2
    Unterbliebene Unterrichtung über eine vergaberechtliche Rüge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ersatz von Aufwendungen wegen Nichtinformation über Vergaberüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02

    Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Dresden, 22.01.2008 - 20 U 821/07
    Ob im Falle einer Anspruchskonkurrenz bei gespaltener gerichtlicher Zuständigkeit eine Teilverweisung des Rechtsstreits sich verfahrensrechtlich empfiehlt, mag zwar zweifelhaft sein; die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung wird hier eher zur Annahme einer einheitlichen Zuständigkeit des zunächst angegangenen Gerichts kraft Sachzusammenhangs tendieren (vgl. BGH NJW 2003, 828; vgl. auch Zöller/Vollkommer, 26. Aufl. 2007, § 12 ZPO Rn. 20 f).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZR 34/04

    Aufklärungs- und Hinweispflichten der Vergabestelle im Rahmen einer

    Auszug aus OLG Dresden, 22.01.2008 - 20 U 821/07
    Eine entsprechende Auskunftspflicht der Beklagten hat der Bundesgerichtshof in einer das gleiche Beschaffungsvorhaben der Beklagten betreffenden Revisionsentscheidung (Urteil vom 27.06.2007, X ZR 34/04), auf die für die weitere Begründung verwiesen wird, ausdrücklich festgestellt.
  • BGH, 22.11.1983 - VI ZR 85/82

    Unvollständige Beratung über Gefahr des Mongolismus

    Auszug aus OLG Dresden, 22.01.2008 - 20 U 821/07
    So postuliert etwa BGHZ 89, 95 (103) jedenfalls dann, wenn die Behauptung des Geschädigten, er hätte bei ordnungsgemäßer Aufklärung ein zum späteren Schaden führendes Risiko vermieden, nachvollziehbar und plausibel erscheine, eine Kausalitätsvermutung zugunsten des Geschädigten, weil nur dann der Schutzzweck der gebotenen Aufklärung erreicht werde.
  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 169/89

    Zusicherung der Nichterhebung der deutschen Einfuhrumsatzsteuer; Verjährung von

    Auszug aus OLG Dresden, 22.01.2008 - 20 U 821/07
    In vergleichbarer Weise geht BGHZ 111, 75 (81) davon aus, dass die Frage, ob ein Kaufvertrag bei (unterbliebener) zutreffender Unterrichtung über einen für den Kaufentschluss des geschädigten Vertragspartners erheblichen Umstand nicht oder mit einem anderen Inhalt geschlossen worden wäre, einen hypothetischen und auf der Beweisebene daher nur einem Wahrscheinlichkeitsurteil zugänglichen Sachverhalt betreffe, bei dem Unsicherheiten, ob es ggf. zu einem abweichenden Vertragsschluss gekommen wäre, zu Lasten derjenigen Vertragspartei gingen, die nicht oder unrichtig aufgeklärt hat (vgl. auch BGH NJW 1993, 2434, 2435).
  • BGH, 22.06.1993 - XI ZR 215/92

    Aufklärungspflicht bei Warenterminoptionen vor Auftragserteilung

    Auszug aus OLG Dresden, 22.01.2008 - 20 U 821/07
    In vergleichbarer Weise geht BGHZ 111, 75 (81) davon aus, dass die Frage, ob ein Kaufvertrag bei (unterbliebener) zutreffender Unterrichtung über einen für den Kaufentschluss des geschädigten Vertragspartners erheblichen Umstand nicht oder mit einem anderen Inhalt geschlossen worden wäre, einen hypothetischen und auf der Beweisebene daher nur einem Wahrscheinlichkeitsurteil zugänglichen Sachverhalt betreffe, bei dem Unsicherheiten, ob es ggf. zu einem abweichenden Vertragsschluss gekommen wäre, zu Lasten derjenigen Vertragspartei gingen, die nicht oder unrichtig aufgeklärt hat (vgl. auch BGH NJW 1993, 2434, 2435).
  • LG Leipzig, 30.04.2007 - 5 O 155/05
    Auszug aus OLG Dresden, 22.01.2008 - 20 U 821/07
    Auf die Berufung der Beklagten und ihrer Streithelferin wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 30.04.2007 - 5 O 155/05 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufungen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: .
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